Seniorenresidenz Melle

Entgelt für die stationäre Pflege

Preisübersicht

Stand: 01.01.2024

     

Leistungen

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Pflege & Betreuung49,10 €62,95 €79,12 €95,99 €103,55 €
abzgl. Leistungen Pflegekasse-4,11 €-25,31 €-41,49 €-58,35 €-65,91 €

Eigenanteil (Pflege & Betreuung)

44,99 €

37,64 €

37,64 €

37,64 €

37,64 €

Unterkunft18,99 €18,99 €18,99 €18,99 €18,99 €
Verpflegung6,20 €6,20 €6,20 €6,20 €6,20 €
Invest.-Kosten31,53 €31,53 €31,53 €31,53 €31,53 €
Ausbildungsumlage PflBG 10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Gesamtentgelt (täglich)101,71 €94,36 €94,36 €94,36 €94,36 €
Gesamtentgelt 2 (monatlich)3.094,02 €2.870,43 €2.870,43 €2.870,43 €2.870,43 €

 

1 Im Eröffnungsjahr 2023 wurde von der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH, die für die Festsetzung der Ausbildungsumlage nach Pflegeberufegesetz (PflBG) verantwortlich ist, keine Ausbildungsumlage erhoben.

2 Das durchschnittliche Gesamtentgelt im Monat berechnet sich wie folgt: Tägliches Gesamtentgelt in € x 30,42 Tage.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei der ausschließlichen, nicht nur vorübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert, sofern der Sachkostenaufwand für die Sonderernährung von anderen Kostenträgern übernommen wird.

Leistungen der Pflegekasse

Bei vorliegender Einstufung in einen der fünf Pflegegrade durch Ihre zuständige Pflegekasse übernimmt diese einen monatlichen Pauschalbetrag von maximal:

  • 125,00 € im Pflegegrad 1 (entspricht täglich 4,11 €)
  • 770,00 € im Pflegegrad 2 (entspricht täglich 25,31 €)
  • 1.262,00 € im Pflegegrad 3 (entspricht täglich 41,49 €)
  • 1.775,00 € im Pflegegrad 4 (entspricht täglich 58,35 €)
  • 2.005,00 € im Pflegegrad 5 (entspricht täglich 65,91 €)

Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der vollstationären Dauerpflege gemäß § 43c SGB XI

Die Pflegeversicherung zahlt allen Heimbewohner, die Leistungen der vollstationären Dauerpflege beziehen, seit 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Die Unterstützung ist gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.

Der pflegebedingte Eigenanteil bezieht sich auf die Leistungen Pflege & Betreuung und Ausbildungsumlage PflBG. Auf die Leistungen Unterkunft, Verpflegung und Invest.-Kosten wird kein Leistungszuschlag gewährt.

Sozialhilfe

Sollten eigene Mittel nicht ausreichen, den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, kann eine weitere Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Sonstige Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei der Unterkunft und Verpflegung, sowie zusätzliche pflegerische oder betreuende Leistungen, die durch die Bewohnerin / den Bewohner individuell wählbar sind. Ihre Vergütung ist nicht bereits durch die regulären Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, Pflegeleistungen oder Investitionsfolgekosten abgegolten. Diese Leistungen sind bei Inanspruchnahme gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.

Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei unseren Mitarbeiter*innen in der Verwaltung.

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