Für Besucher*innen gilt ab 01.03.2023 per Bundesverordnung folgende Regelung


Maskenpflicht: Es besteht ausschließlich für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht in den öffentlichen Räumen dieser Einrichtung

Testpflicht: Die Testpflicht entfällt.

Stand: 01.03.2023

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